Umwelt & Müll

Termine für die Abfallentsorgung

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In der Gemeinde Unterlamm gibt es für die Müllentsorgung ein „Bring-System“. Das heißt, sämtliche Abfälle inklusive Restmüll können zu folgenden Zeiten im Abfallwirtschaftszentrum (ASZ) angeliefert werden:

  • Montag 07:00 – 12:00 Uhr

  • Mittwoch 13:00 – 18:00 Uhr

  • Freitag 07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Eine Anlieferung außerhalb dieser Zeiten ist nicht mehr möglich, zusätzlich wird eine Videoüberwachung installiert !

Es wird ersucht, auf die genaue Trennung des Mülls zu achten, da ansonsten höhere Kosten anfallen und dies auch Auswirkungen auf die Müllgebühren hätte!

Entsorgungsmöglichkeit für Gras- und Strauchschnitt

Seit Mai 2019 gibt es im Bereich des Parkplatzes beim Trainingsplatz des Sportvereins eine Sammelstelle für Rasen- und Grünschnitt sowie Strauch- und Astschnitt.

Die Anlieferung ist jederzeit möglich, jedoch dürfen dort keine Bio- oder Lebensmittelabfälle entsorgt werden.

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Steirischer Frühjahrsputz

Jährlich findet in der Gemeinde Unterlamm der Steirische Frühjahrsputz statt – eine wichtige Aktion für unsere Umwelt und unser Ortsbild. Zahlreiche freiwillige Helferinnen und Helfer beteiligten sich an der groß angelegten Säuberungsaktion und sammelten entlang von Straßen, Wegen, Wiesen und Bächen achtlos weggeworfenen Müll ein.

Mit viel Einsatz und Gemeinschaftsgeist wurde unsere schöne Gemeinde wieder ein Stück sauberer gemacht. Ein herzliches Dankeschön an alle, die mitgeholfen haben – euer Engagement ist ein wertvoller Beitrag für unsere Natur!

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Eine Gruppe von Erwachsenen und Kindern steht vor einem Gebäude mit großen Fenstern. Ein schwarzer Mülleimer steht rechts. Sie scheinen für ein Gruppenfoto zu lächeln.
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Abfuhrordnung allgemein ab 2023

Amtliche Bekanntmachung zur Erhöhung der Müllabfuhrgebühren in Unterlamm, wirksam ab 01.01.2023. Die Gebührenerhöhung ist aufgrund des Verbraucherpreisindex 2010 des Österreichischen Bundesinstituts für Statistik. Die Müllabfuhrgebühren als Grundgebühr und Personengebühr erhöhen sich ab 01.01.2023 um 10,6%.
Die Verordnung der Gemeinde Unterlamm gemäß § 15 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1990, LGB1 Nr. 5/1991, in Verbindung mit den Bestimmungen des Finanzverwaltungsgesetzes 1948 und § 15 FAG 1989 über die Besorgung der öffentlichen Müllabfuhr. Die Gemeinde Unterlamm hat die Sammlung und Abfuhr von Abfällen aus privaten Haushalten und hausmüllähnlichen Abfällen (Müll) über einen zentralen Sammelpunkt in Unterlamm organisiert.