Neuigkeiten aus Unterlamm


Unterlamm Gutscheine zu Weihnachten

Unterlamm-Gutscheine sind das ideale Geschenk für Weihnachten!

Erhältlich am Gemeindeamt Unterlamm oder bei der Raiffeisenbank Unterlamm, bieten sie die perfekte Möglichkeit, in der Region zu schenken und gleichzeitig lokale Unternehmen zu unterstützen. Mit mehr als 22 teilnehmenden Betrieben gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, Freude zu bereiten und die Wirtschaft im eigenen Ort zu stärken.

Verschenke ein Stück Heimat und schenke mit Herz!


Glasfaser-Ausbau in Unterlamm

Ab sofort beginnt für die Bevölkerung in Unterlamm der Anmeldestart für alle Gebäude im Gebiet der ersten Ausbaustufe I. Der Ausbau von Glasfaser als öffentliches Gut gewinnt beständig an Wert.
Im zweiten Anmeldezeitraum ab 02. Mai 2024 kostet ein Anschluss mit Aktivierungs-Bonus einmalig € 600,- (Vorsorgeanschluss ohne Aktivierung € 900,-)
Ein späterer Glasfaser-Anschluss bleibt möglich, wird aber mit jeder Baustufe teurer.

Für alle weiteren Gebäude (Ausbaustufe II) können bereits Interessensbekundungen abgegeben werden und diese werden nach Sicherung der entsprechenden Mittel unmittelbar freigeschaltet.

Nähere Infos mit Möglichkeit der Online-Anmeldung sowie den Karten für Ausbaustufe I und II unter https://sbidi.eu/unterlamm/


Ausstellung einer neuen Vorteilskarte für das Thermenresort Loipersdorf

Um im Jahr 2024 eine Ermäßigung beim Eintritt in das Thermenresort Loipersdorf zu erhalten, gibt es ab sofort für alle Einwohner der Gemeinde Unterlamm neue Richtlinien:

Start: 1.1.2024
Ende: 31.12.2024

Anspruchsberechtigte Personen: Alle Personen, die mittels Meldezettel (nicht älter als 3 Jahre) UND amtlichem Lichtbildausweis am Gäste-Service-Center des Thermenresorts Loipersdorf nachweisen können, dass sie in der Gemeinde Unterlamm gemeldet sind (ACHTUNG: Gilt nur für Hauptwohnsitz).

Ablauf „Ausstellung Vorteilskarte“:

  • Antragsteller weist sich mittels Meldezettel (nicht älter als 3 Jahre) UND amtlichem Lichtbildausweis am Gäste-Service-Center (geöffnet täglich von 8 bis 18 Uhr) des Thermenresorts Loipersdorf aus.
  • Antragssteller füllt ein Formular für die Vorteilskarte aus. Die Daten werden von den MitarbeiterInnen am Gäste-Service-Center auf die Vorteilskarte übertragen.
  • Für die Vorteilskarte wird vor Ort wird ein Foto gemacht und direkt aufgedruckt.
  • Wenn alle Daten vorhanden sind, wird vor Ort die Vorteilskarte ausgestellt und dem Antragssteller sofort überreicht. Dieser Vorgang kann einige Minuten dauern. Diese Vorteilskarte berechtigt dem/r InhaberIn bis Jahresende die Nutzung des Vorteilsrabatt. Die Vorteilskarte ist bei Einlösung immer an der Thermenkasse vorzuzeigen.

Ablauf „Gewährung Vorteilsrabatt“:

  • Variante 1: Person kauft Eintritt vor Ort in der Therme und erhält gegen Vorlage der Vorteilskarte den Vorteilsrabatt.
  • Variante 2: Person kauft Eintritt online im Online-Shop des Thermenresorts Loipersdorf mit dem Rabattcode (auf Karte ersichtlich) und erhält den Vorteilsrabatt. Die Vorteilskarte ist jedenfalls bei Einlösung des Eintritts an der Thermenkassa vorgezeigt werden. WICHTIG: Ist dies nicht der Fall, muss eine Aufzahlung auf den regulären Preis lt. Preisliste geleistet werden.
  • ACHTUNG: Rabatt ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.

Vorteilsrabatt:

  • 30 % wochentags (Mo-Fr) auf alle Tageseintritte (auch Schaffelbad) (Erwachsene; Schüler (ab 16 Jahre); Studenten, Lehrlinge, Grundwehr- und Zivildiener (alle bis 25,9 Jahre); Menschen mit Beeinträchtigung; Schüler (6 bis 15, 9 Jahre); Kinder (3 bis 5,9 Jahre); Babys (0 bis 2,9 Jahre) UND Abendeintritte ab 16 Uhr (auch Schaffelbad) (Erwachsene; Schüler (6 bis 15, 9 Jahre); Kinder (3 bis 5,9 Jahre); Babys (0 bis 2,9 Jahre). AUSGENOMMEN: Wochenende, Ferien, Feier- und Fenstertage.
  • -50 % täglich auf Abendeintritte ab 18 Uhr (auch Schaffelbad). KEINE AUSNAHMEN.

Es wird darauf hingewiesen, dass die bisherigen Vorteilskarten ihre Gültigkeit verlieren.


Cities-App seit 04. Juli 2022 verfügbar

In Unterlamm nutzen wir die Vorteile der digitalen Plattform CITIES, um unsere Gemeinschaft zu stärken und uns miteinander zu verbinden.

Als Bürger:innen profitieren Sie davon, alle wichtigen Informationen und Ereignisse zentralisiert an einem Ort zu finden – dies umfasst Angebote von Gemeinden, Betrieben sowie Vereinen. Zudem ermöglicht Ihnen CITIES, einfach und direkt über Ihr Smartphone oder Ihren PC mit der Gemeindeverwaltung in Kontakt zu treten.

Für unsere lokalen Betriebe ist CITIES eine wertvolle Ressource, um ihre Sichtbarkeit zu erhöhen und mit regional interessierten Kund:innen in Verbindung zu treten. Vereine profitieren ebenfalls, indem sie ihre Veranstaltungen effektiver veröffentlichen und Mitglieder leichter mobilisieren können.

CITIES ist unsere digitale Brücke, die Unterlamm mit allen Bürger:innen verbindet und viele spannende Funktionen bietet:

  • Aktuelle Informationen: Zugriff auf Neuigkeiten und Ankündigungen aus Unterlamm.
  • Seiten für Betriebe & Vereine: Folgen Sie Ihren Lieblingsbetrieben & -vereinen, um immer auf dem neuesten Stand der Dinge zu bleiben.
  • Veranstaltungskalender: Eine Ãœbersicht über lokale Veranstaltungen von Unterlamm, Betrieben & Vereinen.
  • Müllinfo, wann Müll ins Abfallwirtschaftszentrum angeliefert werden kann.
  • Meldesystem für Anliegen: Direkte Ãœbermittlung von Anliegen und Vorschlägen an die Gemeinde.
  • Bonuswelt: Teilnahme an lokalen Rabattaktionen, Treueprogrammen und Gewinnspielen.
  • Interaktive Karte: Eine Orientierungshilfe, um lokale Betriebe und Dienstleistungen zu entdecken.

Laden Sie CITIES noch heute herunter und verbinden Sie sich mit uns!

So einfach geht’s:

• CITIES downloaden
• Als User registrieren und Profil erstellen
• Mit Unterlamm verbinden
• Push Benachrichtigungen aktivieren und alle News erhalten


Förderaktion Reparaturbonus

Mit dem Reparaturbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 200 Euro für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten und/oder bis zu 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben. Bons können so lange beantragt werden wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis 31.3.2026.
Wie kann ein Reparaturbon beantragt werden?
1. Beantragung des Reparaturbon (für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag) auf www.reparaturbonus.at, unter Angabe folgender Daten: • Angaben zum:zur Antragsteller:in (Vor-, Nachname und Geburtsdatum) • Wohnadresse in Österreich (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland) • E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Kontonummer (IBAN)
2. Einlösen des Reparaturbon nach erfolgter Reparatur bzw. Erhalt des Kostenvoranschlages beim Partnerbetrieb und den gesamten Rechnungsbetrag bezahlen. • Der Bon ist bei Bezahlung der Reparatur und/oder des Kostenvoranschlages beim Betrieb abzugeben. • Der gesamte Rechnungsbetrag ist von dem/der Antragsteller:in zu bezahlen. • Der Partnerbetrieb reicht die bezahlte Rechnung anschließend bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ein. • Sobald der Partnerbetrieb die Rechnung bei der KPC eingereicht hat, wird der/die Antragsteller:in automatisch über die bei der Bon-Erstellung angegeben E-Mail-Adresse, benachrichtigt.
3. Überweisung der Förderung durch die KPC: • Die Förderung wird nach Bearbeitung des Antrags durch die KPC, direkt auf das Bankkonto des/der Antragsteller:in überwiesen.


Wichtige Info für alle Besitzer von Swimmingpools

Die Gemeinde Unterlamm wird im Großteil des Ortsgebietes mit Ortswasser aus dem Hochbehälter Kögelberg der Stadtgemeinde Fürstenfeld versorgt.
Da es mit den ersten warmen Tagen immer wieder zu Versorgungsengpässen kam, weil mehrere Poolbesitzer gleichzeitig ihre Pools befüllen, gelten folgende Richtlinien:

  1. Jede Befüllung eines Pools von der Ortswasserleitung ist bei Herrn Leitgeb, Tel. 0676/5811553 zu melden.
    Dieser muss ebenso eine Meldung an die Stadtgemeinde Fürstenfeld weitergeben.
  2. Die Meldung hat mindestens 3 Tage vor der geplanten Poolbefüllung unter Angabe der Füllmenge zu erfolgen.
  3. Eine Freigabe für die Befüllung und ein genauer Zeitpunkt dafür ist notwendig.
  4. Eine Befüllung von Pools, Schwimmteichen etc. hat ausnahmslos von Montag bis Donnerstag zu erfolgen.
    Von Freitag bis Sonntag sowie an Feiertagen gibt es von der Ortswasserleitung ein absolutes Füllverbot.
  5. Eine Befüllung von Pools durch die Freiwillige Feuerwehr ist ausnahmslos verboten.


 Brauchtumsfeuer (Osterfeuer, Sonnwendfeuer, …)

Nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes ist das Verbrennen von pflanzlichen Materialien außerhalb dafür genehmigter Anlagen ganzjährig verboten. Für das Entfachen von „Brauchtumsfeuern“ bestehen Ausnahmen mit strengen zeitlichen Einschränkungen.

Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen. Als solche Feuer gelten:

  • Osterfeuer am Karsamstag (30. März 2024); das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig; Ein Ausweichen auf den sogenannten „Kleinen Ostersonntag“ (der Sonntag nach dem Ostersonntag), ist nicht zulässig.
  • Sonnwendfeuer (21. Juni 2024); da der 21. Juni 2024 auf einen Freitag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden Samstag (22. Juni 2024) zulässig.
  • Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers beinhalten, wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund verweisen können (diese Feuer sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen!).

Bei hoher Ozonbelastung sind zusätzliche Verbote möglich!


 Elektro-Ladestation

Elektromobilität-Logo

Im Rahmen der Klima- und Energiemodellregion wurde im Dorfzentrum neben dem Kriegerdenkmal eine E-Ladestation errichtet.

Die E-Ladestation ist jederzeit frei zugänglich.
Die Bezahlung erfolgt ohne Registrierung über eine Kreditkarte, Paypal oder die E-Autoladekarte der Fa. Lugitsch (www.vulkanlandstrom.at).
Der aktuelle Tarif lautet € 0,53 brutto pro kWh.


Heimatbuch der Gemeinde Unterlamm

Die Geschichte von Unterlamm hat Prof. Franz Schleich mit vielen interessanten Texten und tollen Bildern aufbereitet.
Der Inhalt reicht von der Aufarbeitung und Darstellung der historischen, volkskundlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung bis zur Illustration mit einer Vielzahl von Bildern.
Das Heimatbuch ist im Gemeindeamt Unterlamm zu einem Preis von € 20,- erhältlich.

Heimatbuch


Unterlamm-Gutschein

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Unterlamm-Gutscheine haben einen Wert von € 10,- und können bei allen Betrieben in Unterlamm (Gasthäuser, Buschenschenken, Cafe, Sparmarkt, Direktvermarktern, Friseur, ….) eingelöst werden.
Erhältlich sind sie bei der Raiffeisenbank und dem Gemeindeamt Unterlamm.
Damit soll die regionale Wirtschaft im Ort gestärkt werden.