Bauamt

Informationen zu Bauvorhaben in der Gemeinde Unterlamm

Zwischen gesetzlichen Auflagen, Richtlinien und Verfahrensvorschriften kann bei einem Bauprojekt rasch der Überblick verloren gehen. Die Gemeinde Unterlamm unterstützt Bauwerberinnen und Bauwerber dabei, die notwendigen Schritte korrekt und rechtzeitig zu setzen.

In den nachstehenden Links finden Sie eine Übersicht darüber, welche Bauvorhaben baubewilligungspflichtig bzw. meldepflichtig sind und welche Unterlagen für die jeweiligen Verfahren erforderlich sind.

Bitte beachten Sie, dass die Umsetzung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens ohne entsprechende Baubewilligung der Baubehörde nicht zulässig ist.

Um die rechtlichen Voraussetzungen für Ihr Bauprojekt rechtzeitig abzuklären, wird bei jedem Bauvorhaben eine frühzeitige Rücksprache mit der Baubehörde empfohlen. Dadurch können offene Fragen geklärt und mögliche Verzögerungen im Verfahren vermieden werden.

Die Gemeinde Unterlamm unterstützt Sie außerdem bei der ordnungsgemäßen Antragstellung für eine Baubewilligung und begleitet Sie gerne bei den erforderlichen Verfahrensschritten bis zur Fertigstellung Ihres Bauvorhabens.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindeamtes gerne zur Verfügung.